Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Ingolstadt: 1200 Euro pro Tür: Schlüsseldienst-Betrüger muss ins Gefängnis

Ingolstadt
19.12.2020

1200 Euro pro Tür: Schlüsseldienst-Betrüger muss ins Gefängnis

Ein Schlüsseldienst-Betreiber muss wegen Täuschung seiner Kunden eineinhalb Jahre in Haft.
Foto: Silvio Wyszengrad (Symbol)

Plus Ein Schlüsseldienst-Betreiber hat Kunden in der Region abgezockt. Das Amtsgericht Ingolstadt verurteilt den Mann nun zu eineinhalb Jahren Haft. Mit welchen Tricks er arbeitete.

Die vier Taten, über die das Ingolstädter Amtsgericht am Donnerstag zu urteilen hatte, sind keine typischen Schlüsseldienst-Fälle, in denen sich jemand zu ungünstiger Zeit aus seiner Wohnung ausgesperrt hat und der herbeigerufene Handwerker die Notlage erpresserisch ausnutzt. Vielmehr standen strafwürdige Täuschungen im Vordergrund, sodass das Gericht den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt hat – ohne Bewährung. Außerdem muss er fast 2700 Euro Wertersatz leisten. Der Mann arbeitete mit ganz besonderen Tricks.

Ingolstadt: Schlüsseldienst-Betrüger muss ins Gefängnis

Getäuscht habe der Angeklagte mehrfach, begründete Richter Michael Fein sein Urteil. Dies beginne bereits bei der Internetseite, auf der der 56-Jährige vorgegeben habe, in Ingolstadt ansässig zu sein, um dann Kosten von 80 Euro für seine Anfahrt aus dem Landkreis Freising geltend zu machen. Zudem seien, wie er aus eigener Erfahrung wisse, ortsansässige Handwerker für Kunden attraktiver, weil sich eine „längerfristige Zusammenarbeit“ entwickeln könne, erläuterte der Richter. Der Angeklagte habe auch vorsätzlich getäuscht: Warum sonst hätte er sich eine Ingolstädter Festnetznummer einrichten lassen sollen? Die Zusatzkosten wären „betriebswirtschaftlich unsinnig“, fasste Fein zusammen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.