Mit dem „Enkeltrick“ bringen Banden meist ältere Opfer um hohe Geldbeträge. Jetzt ist ein Geldabholer gefasst und vor Gericht an-geklagt worden. Das Neuburger Jugendschöffengericht verurteilte den 20-jährigen Serben zu zwei Jahren Gefängnisstrafe.
Aus Sicht der Kriminalpolizei sind es derzeit vor allem serbische Banden, die mit dem perfiden Enkeltrick arbeiten. In der Regel wird aus dem Ausland angerufen und eine Schreckensnachricht erfunden. Auch in diesem Fall meldeten sich nacheinander ein angeblicher Oberstaatsanwalt, eine Bundespolizistin und ein weiterer „Beamter“ bei einem 74-jährigen Ehepaar. Die Nachricht: Der Sohn habe einen tödlichen Autounfall verursacht und sei danach geflüchtet. Mit einer Kaution von 30.000 Euro könne er vorerst freikommen.
Vor Gericht konnte der Serbe über die Hintermänner des „Enkeltricks“ nichts sagen
Der Ehemann fiel nicht darauf herein und verständigte die Polizei. Man vereinbarte eine Übergabe von Gold und Krügerrand-Münzen im Wert von 30.000 Euro. Dabei konnte die Polizei den 20-Jährigen in Vohburg festnehmen. Er hatte 10.000 Euro bei sich, die er in einer anderen Stadt einer 84-Jährigen abgenommen hatte. Ihr hatte man ebenfalls weisgemacht, dass die Enkelin einen Unfall verursacht habe und 10.000 Euro Kaution benötige. Das Geld warf der Täter bei der Festnahme weg. Das Gericht hat die volle Summe jetzt eingezogen.
Vor Gericht konnte oder wollte der Geldabholer über seine Hintermänner nichts sagen. Er gab lediglich an, dass er Student sei und daheim in Serbien von einem Bekannten 1000 Euro Reisekosten und ein Mobiltelefon bekommen habe, um einen „Job“ in Deutschland zu erledigen. Über das Handy sei dann ein zweiter Auftrag eingegangen. „Ich sollte 500 Euro pro Abholung bekommen“, so der 20-Jährige, „habe aber nichts erhalten.“
Der 20-jährige Serbe wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt
Die Kriminalpolizei des Präsidiums Oberbayern-Nord konnte seinen Reiseweg mit Bahn und Taxis weitgehend nachvollziehen. Auch ein Telefonat im Taxi ist ermittelt worden. In einem Schließfach am Bahnhof Landshut hatte der serbische Student einen Koffer mit einem Anzug aufbewahrt – um bei der Abholung der „Kautionen“ seriös gekleidet zu sein. Die verwendeten Mobiltelefone werden meist rasch entsorgt.
Rechtsanwalt Georg Hartl wollte Bewährung für seinen Mandanten, Staatsanwalt Lehmann verlangte drei Jahre Freiheitsstrafe nach Erwachsenenstrafrecht. Dem 20-Jährigen müsse klar gewesen sein, dass er nach Deutschland reisen sollte, um eine Straftat zu begehen, so der Anklagevertreter. Seine Auftraggeber hatten ihm noch 100 Euro „für die JVA“ mitgegeben. Die Schockanrufe, um alte Leute zu täuschen und an ihr Geld zu kommen, bezeichnete der Staatsanwalt als „verachtenswert“. Das sah das Jugendschöffengericht genauso, blieb aber im Urteil bei zwei Jahren und Jugendstrafrecht. Das Geständnis und die Untersuchungshaft seit Januar 2025 seien berücksichtigt worden. „Sie nutzen eiskalt die Angst der Opfer aus“, so der Vorsitzende Richter Thorsten Schalk, „bei solchen Taten gibt es keine Bewährung.“
Um kommentieren zu können, müssen Sie angemeldet sein.
Registrieren sie sichSie haben ein Konto? Hier anmelden