22-Jähriger muss auf Entzug
Junger Mann beging im Drogen- und Alkoholrausch Straftaten. Berufungsverhandlung gescheitert
Alkohol, Drogen und letztendlich kriminelle Handlungen bestimmten schon seit seinem neunten Lebensjahr den Weg eines 22 Jahre alten Mannes aus Lindau. Das letzte Urteil am Amtsgericht Neuburg lautete zwei Jahre und neun Monate Haft wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Bedrohung. Außerdem sollte der junge Mann in einer Entzugsanstalt untergebracht werden. Doch dagegen legte er Berufung ein. Gestern wurde erneut am Amtsgericht verhandelt. Gebracht hat es dem 22-Jährigen lediglich drei Monate Freiheitsstrafe weniger.
Einem geregelten Entzug muss sich der junge Mann dennoch unterziehen, obwohl das der Angeklagte in der Berufung unbedingt verhindern wollte. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichter Stephan Gericke sprachen sich gegen einen privaten Therapieplatz aus. „Der Maßregelvollzug ist das Richtige und die letzte Chance, die Sie noch haben“, begründete Gericke sein Urteil. Der Hang zu erneuten Straftaten ohne längerfristige Maßnahmen sei zu groß, meinte der Richter. Auch ein Gutachter bescheinigte dem 22-Jährigen, nicht ohne stationäre Therapie von Drogen und Alkohol loszukommen.
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