Bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch ist die Wahrheitsfindung vor Gericht meist besonders schwierig. Denn in der Regel gibt es keine unbeteiligten Zeugen, da die Tat im Verborgenen stattfindet. Nur der mutmaßliche Täter und der mutmaßliche Geschädigte sind dabei. Dies hat zur Folge, dass im Gerichtsverfahren Aussage gegen Aussage steht. Umso mehr Bedeutung kommt den Schilderungen des potentiellen Opfers zu. So ist es auch im Prozess um eine mutmaßliche Vergewaltigung, die sich zwischen 2018 und 2021 im Landkreis Eichstätt abgespielt haben soll und die seit vergangener Woche am Landgericht Ingolstadt verhandelt wird. Nun hat der Verteidiger des 49-jährigen Angeklagten einen Antrag gestellt, der die Zuverlässigkeit dieser Schilderungen in Zweifel zieht und eine brisante Rechtsfrage aufwirft.
Kann ein Angeklagter, dem vorgeworfen wird, einen Jugendlichen nicht nur vergewaltigt, sondern diesen vorab mit Wein gefügig gemacht zu haben, sich in seiner Verteidigung auf eben diesen Umstand berufen und die Aussagetüchtigkeit des Geschädigten angreifen? Unter Aussagetüchtigkeit versteht man die Fähigkeit einer Person, einen Sachverhalt korrekt wahrzunehmen, ihn im Gedächtnis zu behalten und später wiederzugeben. Durch die Einnahme von Substanzen wie zum Beispiel Alkohol kann die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt sein. Und der Geschädigte, dessen Vernehmung auf Video aufgezeichnet und vor einer Woche unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Gerichtssaal gezeigt wurde, muss in seiner Aussage tatsächlich mehrmals geäußert haben, gewisse Details nicht zu wissen, und differenziert, aber schlaglichtartig berichtet haben, wie Prozessbeteiligte später äußerten. Dies ist bei Fällen sexuellen Missbrauchs aber nicht ungewöhnlich. Bei dem mittlerweile 22-Jährige kommt allerdings hinzu, dass er wohl regelmäßig Drogen konsumiert beziehungsweise konsumiert hat - obgleich nicht geklärt ist, ob er zu den Tatzeitpunkten unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand.
Landgericht Ingolstadt: Sachverständiger soll Aussagetüchtigkeit des Geschädigten prüfen
Der Verteidiger des 49-Jährigen stellte am Mittwoch jedenfalls einen Antrag auf Prüfung der Aussagetüchtigkeit des Geschädigten. Ein Sachverständiger soll herausfinden, ob die Erzählungen des jungen Mannes auf tatsächlichem Erleben beruhen oder nicht. Der Verteidiger zielt mit dem Antrag insbesondere auf den Vorwurf der zweiten Vergewaltigung ab im Herbst 2021, bei der der damals 17-Jährige nicht nur zwei bis drei Gläser Wein getrunken, sondern auch noch geschlafen haben soll. Die Anklage der Staatsanwaltschaft beinhaltet darüber hinaus noch den Verdacht auf eine Vergewaltigung im Frühjahr 2018 und auf sexuelle Nötigung sowie Erstellung jugendpornografischer Inhalte in zahlreichen Fällen. Der Angeklagte war ein enger Freund der Mutter des Geschädigten und für den Jugendlichen eine Art Ersatzvater, der oft auf ihn aufpasste.
Obwohl sowohl Staatsanwalt als auch Nebenklagevertreterin darauf hinwiesen, dass die Verabreichung des Alkohols doch Teil des Tatvorwurfs sei - und somit eigentlich nicht dem Geschädigten zum Nachteil gereichen kann -, gab der Vorsitzende Richter Stephan Gericke dem Beweisantrag statt. Es gebe keine durchgreifenden Gründe, den Antrag des Verteidigers abzulehnen, begründete Gericke die Entscheidung. Der Bundesgerichtshof stelle bei einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation sehr hohe Anforderungen an die Beweiswürdigung, um eine Verurteilung zu rechtfertigen.
Um das Aussagetüchtigkeitsgutachten zu erstellen, wird der Prozess ausgesetzt. Es kann mehrere Monate dauern, bis der Fall neu aufgerollt wird. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
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