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Amtsgericht
14.05.2021

Illegale Bettgeschichten

Ein Mitarbeiter eines Möbelhauses betreibt heimlich einen eigenen Möbel-Onlineshop. Dabei verwendet er die Daten von Interessenten, die eigentlich im Laden kaufen wollten, für die eigenen Geschäfte. Jetzt gab es einen Prozess

Mit Bettgeschichten der besonderen Art musste sich Richter Ruprecht Herbst am Ingolstädter Amtsgericht auseinandersetzen. Angeklagt waren zwei Mitarbeiter eines Möbelhauses aus der Region sowie die Ehefrau einer der Männer. Der Vorwurf: Verrat von Geschäftsgeheimnissen.

Ein heute 46-Jähriger hatte auf den Namen seiner Frau einen Online-Laden angemeldet, auf dem er Möbel verkaufte. Das Brisante: In seinem Hauptjob arbeitete er in einem Möbelgeschäft, war dort Abteilungsleiter. Offenbar, um sein eigenes Online-Geschäft anzukurbeln, nutzte er deshalb in 14 Fällen – diese Zahl jedenfalls stand in der Anklageschrift – die Daten von Kunden des Möbelhauses. Sie erhielten die Möbel schlussendlich über seine Plattform – und nicht vom Möbelhaus, wie beabsichtigt. Einen 62-jährigen Mitarbeiter hatte er in die Machenschaften eingebunden, beide haben dann gemeinsame Sache gemacht. Dem Mitarbeiter war dabei eine höhere Provision versprochen worden, als er sie beim Verkauf im Laden bekommen hätte. Beide können sich heute ihr Tun nicht mehr erklären, haben sich im Gerichtssaal bei ihrem früheren Arbeitgeber entschuldigt. „Es tut mir von Herzen leid, ich habe gerne dort gearbeitet“, sagte der 46-Jährige. Und auch der Mitarbeiter beteuert, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, seinen Arbeitgeber zu schädigen.

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