
Urteil am Amtsgericht Neuburg: Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung

Plus Ein 29-jährigen Neuburger wird vor dem Kinopalast verprügelt. Die beiden Angeklagten gestanden die Tat. Jetzt wurde am Amtsgericht das Urteil verkündet.
In der Fortsetzung der Hauptverhandlung am Amtsgericht Neuburg wegen schwerer Körperverletzung und Besitz von Betäubungsmitteln, hörte Richter Gerhard Ebner am Dienstagvormittag auch das Opfer.
Der 29-jährige Neuburger beschrieb, wie er im Oktober 2019 von zwei oder drei Tätern vor dem Kinopalast am Schwalbanger verprügelt wurde. Dabei zog er sich einen Steißbeinbruch zu. Der Mann versuchte zwar zu fliehen, wurde aber von der 29-jährigen Angeklagten eingeholt und von ihr noch einmal ins Gesicht geschlagen.
Bei der Angeklagten fand die Polizei Drogen in der Wohnung
Das Opfer konnte sich zwar nicht mehr an den im Gerichtssaal anwesenden 33-jährigen Angeklagten erinnern. Dieser hatte allerdings in der vorhergehenden Verhandlung, genauso wie schon die 29-jährige Angeklagte, die Tatvorwürfe gestanden. Ebenfalls gestanden hatte die junge Frau den Besitz von Betäubungsmitteln, die die Polizei in ihrer Wohnung sichergestellt hatte. Darunter Marihuana und Extasy.
Staatsanwältin Sofia Hager forderte in ihrem Plädoyer acht Monate auf Bewährung für den 33-Jährigen wegen gemeinschaftlicher schwerer Körperverletzung. Besonders schwer wiegt bei ihm die Tatsache, dass er bereits zwei mal wegen Körperverletzung verurteilt wurde. Trotzdem empfahl Hager, die Strafe auf Bewährung auszusetzen. Ähnlich stellt sich die Lage bei der 29-Jährigen dar. Auch sie hat bereits mehrfach gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen. Auch für sie forderte die Staatsanwaltschaft acht Monate Bewährungsstrafe. Richter Ebner folgte schließlich der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. (nr)
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