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  3. Ingolstadt: Angeklagter gesteht Geiselnahme im Jugendamt

Ingolstadt
19.09.2018

Angeklagter gesteht Geiselnahme im Jugendamt

Nach Stunden befreiten Spezialeinsatzkräfte der Polizei im November 2017 eine Mitarbeiterin im Jugendamt Pfaffenhofen, die ein Vater als Geisel genommen hatte.
Foto: Luzia Grasser (Archiv)

Nach einer mehrstündigen Geiselnahme in Pfaffenhofen legt der Angeklagte vor Gericht ein Geständnis ab und erklärt, was ihn zur gewaltsamen Tat getrieben hat.

Er sitzt da auf der Anklagebank, blass, die Haare kurz geschoren, und sagt, dass er „aufgeregt sei“. Dann gesteht er alles. Der 29-jährige Ingolstädter muss sich wegen Geiselnahme und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wirft ihm vor, am 6. November des vergangenen Jahres eine Mitarbeiterin des Pfaffenhofener Jugendamtes in seine Gewalt gebracht, mit einem Messer bedroht und auch verletzt zu haben.

Nach knapp sechs Stunden hatten zwei als Notärzte getarnte Polizeibeamte den Geiselnehmer, Vater einer kleinen Tochter, mit Elektroschockern überwältigt und die Frau befreit. Das Jugendamt von Pfaffenhofen liegt mitten im Altstadtzentrum. Der Großeinsatz mit über 300 Polizisten versetzte die Kreisstadt an der Ilm in Angst und Schrecken.

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19.09.2018

Nach Inobhutnahmen von Kindern durch Jugendämter kommt es immer wieder zu sehr heftigen Konflikten mit den betroffenen Familien, zumal sich Jugendämter vor Familiengerichten zumeist gegen die Familien durchsetzen können. Grund dafür ist sicherlich, dass die Jugendämter gegenüber den Familien vor dem Familiengericht regelmäßig ganz deutlich im Vorteil sind, weil für die Trennung eines Kindes von seiner Familie eigentlich schon eine bloße Vermutung bzw. eine sog. Einschätzung einer sog. Jugendamts-Fachkraft ausreicht, dass das "Kindeswohl" gefährdet sei.

Angeblich war im gegenständlichen Fall die Mutter des eineinhalbjährigen Mädchens "psychisch auffällig". Ganz offensichtlich brauchte nicht einmal eine psychische Krankheit überhaupt benannt oder sicher diagnostiziert zu werden durch eine Ärztin, vielmehr reichte schon eine grobe Einschätzung wie "psychisch auffällig" - wohl getroffen von einer sog. Fachkraft des Jugendamts - vor dem Familiengericht vollkommen aus, um einer Mutter ihre kleine Tochter viele Wochen oder sogar Monate lang wegzunehmen!

Leider ist das kein Einzelfall, sondern es passiert tagtäglich über 100 mal bei deutschen Jugendämtern: es gibt etwa 390.000 Inobhutnahmen einheimischer Kinder und Jugendlicher pro Jahr in ganz Deutschland. Tendenz gleichbleibend. Jahr um Jahr!

Mich wundert überhaupt nicht, dass bei einer derart hohen Anzahl von Inobhutnahmen immer wieder auch sehr massive Übergriffe von Eltern und Bürgern auf Jugendamts-Dienstkräfte bekannt werden. Denn obwohl das Elternrecht ein natürliches Recht ist, das in unserem Grundgesetz gant fest verankert ist, fühlen sich Eltern bei einer Inobhutnahme durch das Jugendamt nicht nur ohnmächtig, sie sind tatsächlich absolut machtlos selbst gegen bloß sehr vage und unbewiesene Anschuldigungen.

Dass in einer solchen Situation einfach strukturierte Menschen in ihrer puren Verzweiflung zu Gewaltaten neigen, kann eigentlich gar nicht überraschen. Ich denke, dass körperliche Auseinandersetzungen mit Jugendamts-Personal sogar weiter zunehmen werden, wenn Jugendämter nicht sehr bald beginnen, sich zu mäßigen bei ihren Willkür-Handlungen und Bevormundungen von Bürgern und Familien auf bloßen Verdacht hin. Im Hoheitsbereich sind zweifellos stets die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel und des Vorrangs des milderen Mittels zu beachten. Leider agieren die sog. Fachkräfte der Jugendämter aber offenbar sehr oft nach der Devise: "Wegnehmen ist leichter als Helfen!".