
Angeklagter ist voll schuldfähig
in zwei Wochen
In zwei Wochen fällt das Urteil im Berufungsverfahren am Landgericht Ingolstadt, in dem ein 24-Jähriger eine mildere Strafe erreichen möchte. Wie berichtet, war er am Amtsgericht Pfaffenhofen zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Schuldig wegen fahrlässiger Tötung. Der Angeklagte hatte im Oktober 2014 eine 53-jährige Frau auf der B 13 bei Ilmmünster totgefahren. Er war auf dem Streckenstück, laut Gutachter, mit mindestens 185 Stundenkilometern gefahren. Erlaubt sind 100. Der Mann hatte alles zugegeben. Allerdings bestreitet er, dass er drei bis vier Stunden vor der tödlichen Fahrt Cannabis konsumiert habe. Das Ergebnis eines toxikologischen Gutachtens aus erster Instanz war aber zuletzt bestätigt worden. Gestern nun kam der Ingolstädter Landgerichtsarzt Roman Steinkirchner in seinem psychiatrischen Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Angeklagte voll schuldfähig ist. Das Berufungsziel, Bewährung, scheint immer schwerer erreichbar. (kuepp)
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