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Ingolstadt
26.02.2018

Anklage fordert zwölf Jahre

Die Staatsanwaltschaft hat in dem Rattengift-Prozess eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Foto: Foto: nr

Die Verteidigung plädiert im Rattengift-Prozess dagegen auf Freispruch. Das Urteil in dem Indizienprozess wird am Landgericht Ingolstadt diesen Freitag verkündet.

Diesen Freitag wird am Landgericht Ingolstadt das Urteil in dem einiges Aufsehen erregenden Rattengift-Prozess gesprochen. Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hat am Montag in ihrem Schlussvortrag eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren für den 53-jährigen Angeklagten gefordert. Die Verteidigung hat dagegen auf Freispruch plädiert. Die Plädoyers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten, weil an früheren Prozesstagen Zeugen teilweise auch nicht öffentlich – zum Schutz ihrer Privatsphäre – ausgesagt hatten.

Der angeklagte Mann aus dem Landkreis Eichstätt muss sich seit Januar verantworten. Zunächst wegen dreifachen versuchten Mordes, schwerer und gefährlicher Körperverletzung. In der Anklageschrift steht, er habe aus Habgier mit Rattengift seine Eltern und zudem eine frühere Lebensgefährtin umbringen wollen. Wie ausführlich berichtet, bestreitet der Angeklagte die Vorwürfe vehement. Das wiederholte er nach Angaben seiner Anwältin auch gestern in seinem letzten Wort: Er liebe seine Eltern und habe mit der ihm zur Last gelegten Sache nichts zu tun.

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