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29.04.2015

Arbeitszeiten im Stundenheft notieren

Arbeitgeber haben für 9160 Mini-Jobber im Kreis Doku-Pflicht

Die „Stechuhr aus Papier“ ist ein Muss: Wer im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen zum gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde arbeitet, soll seine Arbeitszeiten aufschreiben. Diesen Rat gibt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG). „Jede Überstunde muss notiert werden. Nur so gehen Beschäftigte auf Nummer sicher, dass sie den Lohn von 8,50 Euro pro Stunde auch tatsächlich bezahlt bekommen“, sagt Tim Lubecki in einer Pressemitteilung. Der Geschäftsführer der NGG Schwaben warnt vor „der Versuchung der Arbeitgeber, den gesetzlichen Mindestlohn durch die Hintertür zu umgehen – durch unbezahlte Mehrarbeit, die nicht notiert werde“.

Ein simples Stunden-Heftchen, in dem Beschäftigte jeden Tag ihre geleisteten Arbeitszeiten aufschreiben, reiche völlig aus. Auch die mehr als 9160 Mini-Jobber im Landkreis sollten dies tun. Bei ihnen sei der Arbeitgeber zwar zur Dokumentation der Arbeitszeit verpflichtet. „Eine ‚Parallel-Kontrolle‘ schadet allerdings auch nicht“, so die NGG Schwaben.

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