Freispruch im Fall Rupp: Aus Mangel an Beweisen
Landshuter Richter entscheidet im Wiederaufnahmeverfahren für die Angeklagten. Dennoch sieht er in ihnen die Schuldigen für den ungeklärten Tod des Landwirtes.
Als der Richter den Freispruch verkündet, hört jeder im Sitzungssaal das Schluchzen. Nicht die Angeklagten reagieren so erlöst und emotional auf das Urteil, auf das sie seit zwei Jahren mit ihren Verteidigern hingearbeitet haben. Nein, es ist die Mutter von Matthias E., dem ehemaligen Freund der älteren Rupp Tochter, die ihre Gefühle und Tränen nicht mehr verbergen kann. So gut wie jeden Prozesstag hat sie ihren Sohn nach Landshut begleitet. Seit gestern weiß sie, dass es sich gelohnt hat ihrem Sohn beizustehen. Matthias E. ist – wie die anderen drei Angeklagten auch – vom Verdacht des Totschlags am Landwirt Rudolf Rupp freigesprochen.
Richter Theo Ziegler und seine Beisitzer haben damit das Urteil von Ingolstadt aus dem Jahr 2005 nicht nur aufgehoben, sondern das Gegenteil als rechtens verkündet. Weder der Witwe Hermine, noch ihren Töchtern, noch Matthias E. sei irgendeine Beteiligung am Tod des Landwirts aus Heinrichsheim nachzuweisen.
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