Barbesitzerin wegen Erpressung und Nötigung vor Gericht
In Ingolstadt steht eine Barbesitzerin wegen Erpressung, Nötigung und schweren Raub vor Gericht. Sie soll eine Kellnerin unter verschärften Bedingungen gefeuert haben.
Es war auch eine kleine Einführung in die Phänomenologie der Barbuchhaltung. Zu lernen war am Amtsgericht zum Beispiel, was ein „orderman“ (mobiler Minicomputer zur Bestellungsaufnahme) ist, was ein Bruch (Tablett plus Inhalt auf Boden = Bruch), wie man einen solchen Bruch storniert und was für einen Stundenlohn (drei Euro) eine festangestellte Bedienung vor Einführung des Mindestlohnes im innerstädtischen Gastronomiewesen von Ingolstadt so hatte.
Die Geschichte, um die sich Amtsgerichtsvizedirektor Christian Veh gestern kümmern musste – und die den Zuhörern des Prozesses vertiefte Branchenkenntnisse ermöglichte – hatte sich Anfang Mai vergangenen Jahres zugetragen. In der Wohnung über einer Ingolstädter Bar (mit über eine Millionen Euro Jahresumsatz). Auf der Anklagebank sitzt eine der beiden Geschäftsführerinnen.
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