Fischsterben Bertoldsheim: Keine Strafe für Verursacher
Plus Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen sieht keinen Anlass für eine Ordnungswidrigkeit.
Der Vorfall des massenhaften Fischsterbens an der Donau im Sommer 2018 ist nun vollständig aufgearbeitet und strafrechtlich abgeschlossen. Nachdem bereits die Staatsanwaltschaft kein Ermittlungsverfahren eingeleitet hatte, weil ihrer Meinung nach keine zureichende Erkenntnis für ein vorsätzliches Handeln vorlag, hat nun auch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen von einem Bußgeld abgesehen. „Die Unterlagen haben wir von der Staatsanwaltschaft erhalten und geprüft und sehen keine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Voraussetzung für eine Ordnungswidrigkeit nach dem Tierschutzgesetz wäre Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Beides ist nicht gegeben“, teilte das Landratsamt mit.
Das Bußgeld hätte sich gegen den Kraftwerksbetreiber Uniper gerichtet, der veranlasst hatte, den Donaupegel abzusenken, damit im Stausee vor der Donaubrücke Probebohrungen für den Bau der neuen Brücke durchgeführt werden konnten. Infolgedessen sind unzählige Fische am Bergwasser, einem Seitenarm der Donau zwischen Marxheim und Lechsend, verendet. Wie viele es waren, ließ sich letztlich nicht belegen. Die Fischer sprachen jedoch von „Abertausenden“.
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