Bisher selten in Freiheit gewesen
Am Landgericht muss sich ein 32-Jähriger wegen versuchter Vergewaltigung verantworten. Es gibt noch kein Urteil, aber ins Gefängnis wird er wieder müssen. Die Vorstrafenliste ist enorm
Wenn man von seinen 32 Lebensjahren rund 15 nicht in Freiheit, also in Gefängnissen oder im Entzug verbracht hat. Wenn man – umgekehrt – seit 1998 nur neun Monate am Stück auf freiem Fuß war, dann drängt sich eine Frage ziemlich deutlich auf: Wohin soll dieses noch recht junge Leben denn eigentlich weiter führen?
Genau das wollte Richter Thomas Denz gestern am Landgericht vom Angeklagten wissen. Der muss sich diesmal wegen versuchter Vergewaltigung, wegen gefährlicher Körperverletzung und diverser Diebstähle verantworten. Die Antwort lautete: Einen Beruf erlernen, Schreiner vielleicht.
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