Corona: Ab Samstag gelten neue Regeln
Weil sich im Landkreis zu viele Menschen zu schnell mit Covid-19 infizieren, gibt es weitere Einschränkungen. Unter anderem dürfen sich nur noch maximal fünf Personen treffen.
Wegen der steigenden Corona-Neuinfektionen ergreift das Landratsamt weitere Maßnahmen. Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einem Zeitraum von sieben Tagen, liegt bei 54,33 und damit über dem kritischen Wert von 50. Voraussichtlich ab Samstag, 17. Oktober, tritt deshalb eine Allgemeinverfügung in Kraft, in der folgende Eckpunkte festgehalten sind:
- Die zulässige Anzahl der Teilnehmer an Veranstaltungen wird auf bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 50 Personen unter freiem Himmel beschränkt.
Für den Aufenthalt im öffentlichen und privaten Raum gilt grundsätzlich eine Beschränkung auf maximal fünf Personen (sie dürfen aus bis zu fünf unterschiedlichen Haushalten kommen) oder zwei Hausstände (mit unbegrenzter Personenzahl).
Für Theater, Kino, Konzerte (zum Beispiel im Birdland Jazzclub) oder normale Gastronomie- und Kneipenbesuche gelten die üblichen Abstandsregelungen. Auch Kindergärten und Schulen sind von der neuen Allgemeinverfügung, die am Samstag in Kraft tritt, nicht betroffen. Unterricht und Betreuung finden weiterhin statt, allerdings unter den Bedingungen, die die Bund-Länder-Konferenz am Donnerstag erarbeitet hat. Das heißt: Maskenpflicht an allen Schulen (auch an der Grundschule) und bei der Nachmittagsbetreuung im Kinderhort. In den Kitas dürfen keine gruppenübergreifenden Aktivitäten stattfinden.
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