
Neuburg-Schrobenhausen
Corona: Kreis Neuburg-Schrobenhausen überschreitet 200er-Inzidenz

Weil der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen den Corona-Inzidenzwert von 200 überschritten hat, gelten bald verschärfte Maßnahmen. Welche sind das?
Der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen hat den Inzidenzwert von 200 überschritten. Das vermeldet das zuständige Landratsamt in einer Pressemitteilung. Es berichtet außerdem von fünf Neuinfektionen, wobei 32 Personen wieder genesen sind. Aktuell sind damit 290 Landkreisbürger mit Sars-Cov-2 infiziert.
Sieben-Tages-Inzidenz laut RKI im Raum Neuburg bei 203,5
Nach Daten des Robert-Koch-Institut beläuft sich die Sieben-Tages-Inzidenz für den Landkreis am 13. Dezember, 0 Uhr, auf 203,5. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vermeldet für Samstag, 12. Dezember, 8 Uhr, einen Wert von 195,27. Demzufolge treten ab Montag, 14. Dezember, erweiterte Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft.
Corona-Inzidenz über 200: Diese Maßnahmen gelten
- Von 21 Uhr bis 5 Uhr gilt eine erweiterte Ausgangssperre, die den Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur aus folgenden Gründen zulässig: im Rahmen der Arbeit, für medizinische und veterinärmedizinische Notfälle, zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, zur Begleitung Sterbender, für die Versorgung von Tieren, aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen, an den Weihnachtstagen 24. bis 26. Dezember: für Gottesdienstbesuche
- Märkte zum Warenverkauf - mit Ausnahme des Verkaufs von Lebensmitteln im Rahmen regelmäßig stattfindender Wochenmärkte sind untersagt.
- An allen Schulen findet ab der Jahrgangsstufe acht - mit Ausnahme der jeweils letzten Jahrgangsstufe und der Schulen zur sonderpädagogischen Förderung - kein Unterricht in Präsenzform statt.
- Der Unterricht an Musikschulen und Fahrschulunterricht in Präsenzform ist untersagt.
Das Außerkrafttreten dieser erweiterten Maßnahmen kann laut Ausführung des Landratsamts erst dann angeordnet werden, wenn die Inzidenz von 200 mindestens sieben Tage in Folge unterschritten worden ist. (nr)
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