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Das Gesetz darf keine Gerichtsverhandlungen behindern

Kommentar Von Claudia Stegmann
22.10.2018

Die Gründe, weshalb ein Prozess abgesetzt werden darf, sollten dringend überdacht werden.

Es ist ein Irrsinn sondersgleichen. Da schaut ein Schöffe für einen kurzen Moment auf sein Handy – und schon muss ein kompletter Prozess neu aufgerollt werden, weil – so das Gesetz – ein Richter zu jedem Moment körperlich wie geistig an der Verhandlung teilnehmen muss. Diese rechtliche Grundlage ist völlig überzogen und entbehrt jeder Vernunft – zumindest in der Auslegung, wie sie am Landgericht zum Tragen gekommen ist. An den Gerichten stauen sich die Prozesse, Urteile werden mitunter erst Jahre nach der Tat gesprochen – da sollte es eigentlich im Sinne des Gesetzgebers sein, dass die Judikative so schnell und reibungslos wie nur möglich ihre Arbeit machen kann.

Doch bei Gesetzen wie diesen ist genau das Gegenteil der Fall. Ein gewiefter Verteidiger wird sich dieser absurden Rechtsgrundlagen bedienen, um den Prozess und damit ein Urteil, das zuungunsten seines Mandanten ausfallen könnte, möglichst lange hinauszuzögern, während der Geschädigte weiterhin auf seine Wiedergutmachung wartet. Diese Klausel hat nichts mit Recht und Gerechtigkeit zu tun und gehört zwingend überdacht.

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