„Das ist eine Sensation“
Bundesverfassungsgericht pfeift im Fall des suspendierten Landrats Josef Schäch das Landgericht München II zurück. Der inhaftierte Kämmerer wurde daraufhin sofort freigelassen
Als er im Sommer 2010 am Landgericht München II den Schuldspruch über sich ergehen lassen musste, hatte er keine Tränen in den Augen. Aber als das höchste deutsche Gericht jetzt entschieden hat, dass sein abgrundtiefer politischer und persönlicher Fall neu aufgerollt werden muss, „kamen mir die Tränen“, sagt Josef Schäch. Es waren Freudentränen, denn die höchsten Richter haben das Landgericht München II und den Bundesgerichtshof zurückgepfiffen, der Schächs Revisionsantrag verworfen hatte. Der Fall, der den Überraschungssieger der Landratswahl in Pfaffenhofen im Jahr 2008 ins Straucheln und schließlich zum Sturz brachte, muss ganz neu aufgerollt werden.
Schon kurz nach Schächs Stichwahlsieg gegen den langjährigen Amtsinhaber Rudi Engelhard von der CSU stöberten der Kommunale Prüfungsverband und die Landesanwaltschaft im Rathaus von Wolnzach, wo der heute 65-Jährige 18 Jahre Bürgermeister war. Dann kam die vorläufige Suspendierung von Schäch wegen des Verdachts der Untreue. Konkret ging es um die Überziehung von Kassenkrediten, die der Bürgermeister streng nach den Buchstaben des Gesetzes per Nachtragshaushaltssatzung vom Gemeinderat hätte genehmigen lassen müssen. Hat er aber nicht. Und das gab Schäch auch immer unumwunden zu. „Da habe ich einen Fehler gemacht.“ Aber im Gemeinderat war das auch nie ein Problem, denn das Gremium war tatsächlich ständig von Schäch über die finanzielle Entwicklung informiert und hatte alle Projekte mitgetragen.
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