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Pädagogik
15.12.2018

Der Gang vors Schülergericht

Die Idee, Schülergremien über jugendliche Straftäter entscheiden zu lassen, stammt aus den USA. Dort gibt es die sogenannten „teen courts“ bereits seit mehr als 20 Jahren. In Deutschland müssen jugendliche Richter zunächst Schulungen an zwei Wochenenden durchlaufen, bevor sie im Gremium erzieherische Maßnahmen verhängen dürfen.
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Die Idee, Schülergremien über jugendliche Straftäter entscheiden zu lassen, stammt aus den USA. Dort gibt es die sogenannten „teen courts“ bereits seit mehr als 20 Jahren. In Deutschland müssen jugendliche Richter zunächst Schulungen an zwei Wochenenden durchlaufen, bevor sie im Gremium erzieherische Maßnahmen verhängen dürfen.

Seit 15 Jahren verhängen Ingolstädter Schüler erzieherische Maßnahmen über Gleichaltrige. Das Projekt „Fallschirm“ hat neben anderen das bayerische Jugendstrafrecht revolutioniert. Wer davon profitiert

Ein Junge, etwa im Teenageralter, wird von einer Mädchengruppe schikaniert. Immer und immer wieder hänseln sie ihn. Bis die Situation eskaliert. „Er hat sich gewehrt – nicht verbal, sondern körperlich“, erzählt Olesya Klima. Die 17-Jährige ist Richterin. Keine normale, versteht sich. Stattdessen verhängt sie mit zwei weiteren Schülern erzieherische Maßnahmen über jugendliche Straftäter.

Das Pilotprojekt trägt den Namen „Fallschirm“ und hat das Jugendstrafrecht in Ingolstadt 2003 revolutioniert. Seither, also seit 15 Jahren, können Staatsanwälte Fälle minderschwerer Kriminalität an Schüler abgeben. Vor allem handelt es sich hierbei um Delikte, die Ersttäter begangen haben – darunter Diebstahl, Fahren ohne Führerschein, selten auch Körperverletzung. „Wir bewegen uns im Bagatellbereich“, merkt Christine Metzger an. Die Diplom-Sozialpädagogin betreut die Gremien für den Verein Jugendhilfe Region 10. Die Beschuldigten bekämen bei „Fallschirm“ die Chance, mit Gleichaltrigen über ihre Taten zu sprechen. „Sie begegnen einander auf Augenhöhe, so können sie sich noch einmal mit ihrem Verhalten auseinandersetzen“, sagt Metzger. Andernfalls müssten die Täter vielleicht vor den Richter treten. „Und das hat eine ganz andere Qualität.“

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