Weichering: Diese Mauer muss weg
Seit Jahren streitet sich Joachim Markwart mit der Gemeinde Weichering und dem Landratsamt um seine Gartenmauer, bis vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof geht der Prozess. Kann ein Kompromiss den Streit beenden?
Um zu verstehen, warum Joachim Markwart so an seiner Mauer hängt, benötigt man etwas Fantasie. Jetzt ist der Rasen noch mit einer Schneedecke überzogen, die Büsche und Bäume kahl und trist. Doch wenn mit den ersten warmen Sonnenstrahlen der Garten wieder aufblüht, werden auch die Hummeln, Schmetterlinge und Fledermäuse wieder kommen. Und das, erklärt Markwart, liegt auch an der fast zwei Meter hohen Mauer, die sein Grundstück an zwei Seiten umgibt und seinen Garten zu einem kleinen Biotop mache.
Das Problem ist nur: Gartenmauern sind in Weichering laut Bebauungsplan nicht erlaubt. Schon gar nicht, wenn sie – wie in Markwarts Fall – nicht nur an ein anderes Grundstück, sondern sogar an eine öffentliche Straße grenzen. Seit neun Jahren steht die Mauer nun schon auf Markwarts Grundstück am Pfarranger. Und genauso lange schon beschäftigt sie Behörden von der Gemeindeverwaltung bis zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Nun könnte der in der Region beispiellose Rechtsstreit zu einem Ende kommen. In einer vierstündigen Gerichtsverhandlung verhandelten der Mauerbauer und sein Anwalt Hans Nüsslein mit Vertretern des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen in zweiter Instanz über eine Beseitigungsanordnung. Markwart wollte sich gegen diese Beseitigungsverordnung wehren und verklagte den Freistaat. Denn das Landratsamt handelt als dessen staatliche Verwaltungsbehörde.
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