Drogen besessen, aber nicht gehandelt
26-Jähriger „fast“ freigesprochen
Ohne Beweise keine Verurteilung. Und wer nicht verurteilt wird, der gilt als unschuldig. Das ist der einfache Dreisatz eines Freispruches für einen 26-jährigen Neuburger, der in den vergangenen Monaten gleich zweimal vor Gericht stand. Ganz freigesprochen wurde er dabei zwar nicht. Weil bei ihm Marihuana und Ecstasy gefunden wurde, muss er wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln 90 Tagessätze zu je 50 Euro zahlen. Doch der Vorwurf, er habe mit den Mitteln Handel getrieben, sah Richter Christian Veh als nicht erwiesen an.
Im Oktober hatte der Prozess bereits begonnen (wir berichteten). Eine Frau, die sich mutmaßlich als Fahrerin an den Geschäften einer Drogenbande beteiligt hatte, hatte den Angeklagten mit ihrer Aussage bei der Polizei belastet. Sie hatte angegeben, für den Angeklagten ein Paket mit zwei Kilogramm Marihuana bereitgestellt zu haben, das sie allerdings nicht selbst an ihn ausgeliefert habe. Im Verfahren selbst wollte sie sich dazu nicht mehr äußern. So blieb noch die Aussage des Kriminalbeamten, der an den Ermittlungen gegen den Kopf der Bande mitgearbeitet hatte. Er präsentierte im Gerichtssaal Hinweise, die belegen könnten, dass der Neuburger womöglich Kontakt zu dem Großhändler gehabt habe.
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