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Durchfahrtverbot bei Rohrenfeld ist nicht ganz logisch

Kommentar Von Manfred Rinke
23.01.2019

Um Autofahrer abzufangen, die an Neuburg-Maxweiler vorbei eine Abkürzung von der B16 zum Audi-Kreisel nehmen wollen, muss an anderer Stelle beschildert werden.

Da machen sich einige jetzt so ihre Gedanken. Nicht nur, dass die Beschilderung zwischen Gut Rohrenfeld und dem Audi-Kreisel ohne jede Vorwarnung kam. Irgendwie will sich einem auch die Logik nicht recht erschließen, warum ausgerechnet dieses Teilstück der Allee jetzt nur noch Anlieger befahren dürfen. Also Menschen, die in Gut Rohrenfeld leben, zum Golfclub wollen, etwas anzuliefern haben, jagen gehen oder etwa Waldarbeiten verrichten müssen. Konsequenterweise dürfen dann aber auch keine Radfahrer mehr durchfahren. Und sind zum Beispiel diejenigen, die nur zu einem Spaziergang nach Rohrenfeld fahren wollen, Anlieger oder nicht?

Gegen einen Aspekt der Beschilderung, das Tempo auf 30 zu begrenzen, lässt sich ja nichts einwenden. Doch wenn mit den Schildern Autofahrer auch davon abgehalten werden sollen, die Abkürzung von der B16 zum Audi-Kreisel zu nehmen, dann ist das Verbotsschild nach der Brücke in Rohrenfeld völlig deplatziert. Den Hinweis sehen Autofahrer nämlich erst dann, wenn sie bereits über die Brücke gefahren sind und sich schon auf dem Weg in das Allee-Stück befinden. Und wer dreht da noch einmal um?

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