Ehrenamtliche müssen Geldauflage zahlen
Vereinsvorsitzende haben unwissentlich Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt. Sie werden angeklagt, was ihren Verteidiger in Rage bringt.
Ohne freiwilliges Engagement in Organisationen und Vereinen wären wohl viele Bereiche unseres sozialen Lebens nicht möglich. Dennoch oder gerade deswegen muss in diesen Funktionen mit besonderer Sorgfalt gearbeitet werden. Am Mittwoch hatte das Amtsgericht Neuburg über zwei Frauen zu urteilen, die im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Krankenkassenbeiträge nicht abgeführt haben sollen. Zudem war die Verteidigung mit ihrem „unverschämten“ Einspruch gegen den Strafbefehl weit über das Ziel hinausgeschossen. Vorgeworfen wurde den beiden Frauen aus Schrobenhausen (36 und 37 Jahre alt), dass sie während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit als erste und zweite Vorsitzende eines Schrobenhausener Vereins mit 250 Mitgliedern Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hätten.
Im Zeitraum von 2012 bis 2016 waren in dem Verein vier Personen als geringfügig Beschäftigte angestellt. Insgesamt hätte der Verein über 14200 Euro an Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträgen abführen müssen. Sie habe sich dazu „breitschlagen lassen“, den Posten der stellvertretenden Vorsitzenden zu übernehmen, berichtete die 36-jährige Angeklagte. „Ich wusste von nichts. Das mit den Beschäftigten hat alles der Kassier in Eigenverantwortung gemacht.“ Auch die 37-Jährige, die als Vorsitzende des Vereins angeklagt war, bekräftigte: „Ich habe erst in den Vorstandsposten eingewilligt, nachdem wir uns die Aufgaben aufgeteilt hatten. Ich hatte nichts mit den Einstellungen zu tun. Darum und auch um die Gehälter hat sich der Kassier gekümmert.“ Dennoch, so Amtsrichter Christian Veh, seien die beiden Frauen für gewisse Dinge verantwortlich gewesen. „Sie hätten da mal einen Blick drauf werden sollen“, sagte der Richter.
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