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30.01.2015

Ein Täter aus Dummheit

Symbolbild
Foto: Alexander Kaya

22-Jähriger bezahlt Waschmaschine nicht. Unterschlagung

Es war in der Summe einfach zu viel, was sich ein 22-jähriger Angeklagter seit 2008 geleistet hatte. Damals – gerade mal 16 – hatte er zum ersten Mal vor Gericht gestanden und gleich eine Jugendstrafe von einem Jahr und zwei Monaten aufgebrummt bekommen – für einen Ersttäter eine massive Ahndung. Seitdem leistete er sich immer wieder Verstöße gegen das Gesetz: Mal war es Fahren ohne Fahrerlaubnis, mal eine Körperverletzung, dann versuchte schwere räuberische Erpressung und zweimal Betrug. Auch unter offener Bewährung gelang es ihm nicht, straffrei zu bleiben. Folglich musste er ins Gefängnis, wo er jetzt noch bis Mai einsitzen muss.

Gestern nun stand der 22-Jährige aus dem Landkreis erneut vor dem Neuburger Amtsgericht. Und wieder hing eine Freiheitsstrafe wie ein Damoklesschwert über ihm. Staatsanwalt Franz Burger wollte ihn sechs weitere Monate hinter Gittern wissen, hoffte er doch, dass der Angeklagte „dann endgültig erkennt, dass er selbst seines Glückes Schmied ist.“

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