Ein (schein)heiliger Nikolaus
Plus Eine Versammlung, um das Brauchtum des heiligen Nikolaus zu bewahren wird weder einem Fest für Kinder gerecht noch einer wichtigen Kundgebung – und ist darüber hinaus gefährlich.
Das Recht auf Versammlungsfreiheit, wie es im Artikel 8 des Grundgesetzes steht, ist ein lange erprobtes Gut einer demokratischen Gesellschaft. Es ist bewusst weitgefasst, um der Demokratie willen. Einen Nikolaustag, der wegen einer gefährlichen Pandemie in diesem Jahr nicht ganz so ablaufen kann wie gewohnt, hatten die Denker hinter diesem so wertvollen Zusatz wohl nicht im Sinn, als sie das fundamentale Bürgerrecht niederschrieben.
Es ist richtig und wichtig, dass die Behörden solche Veranstaltungen nicht verbieten dürfen. Es ist nicht richtig, dass das Recht zur Versammlungsfreiheit von einigen Wenigen strapaziert und missbraucht wird.
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