Ein vergessenes Kapitel Heimatgeschichte
Die Grundherrschaft im Raum Schrobenhausen an den Beispielen Sandizell und Hörzhausen
Beim Stammtisch der Familien- und Heimatforscher aus dem Schrobenhausener Land am kommenden Freitag, 15. März, hält Max Direktor, Archivpfleger für den Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, einen Vortrag mit dem Titel „Grundherrschaft – Beispiele aus dem Raum Schrobenhausen“.
Dass freie Bauern ihre Felder bewirtschaften, ist für uns heute selbstverständlich. Jahrhundertelang war das jedoch anders: Fast der gesamte Grund und Boden und die dazugehörigen Höfe waren grundherrschaftlich gebunden. Das Eigentum an Grund und Boden war zweigeteilt in Ober- und Untereigentum. Der Obereigentümer, der Grundherr, übergab einen Hof und den dazugehörigen Grund einem Untereigentümer, den Grunduntertan oder Grundhold, der ihn bewirtschaftete. Dafür musste der Grundhold dem Grundherrn Abgaben in Form von Geld und Naturalien zahlen, aber auch Arbeiten für ihn verrichten. Während es dem Grundherrn frei stand, sein Eigentum zu veräußern, musste der Untertan immer die Genehmigung des Grundherrn einholen.
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