Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Neuburg-Schrobenhausen: Eine Hausordnung für die Bauwagen

Neuburg-Schrobenhausen
13.12.2018

Eine Hausordnung für die Bauwagen

Das Landratsamt hat in Zusammenarbeit mit den Gemeinden ein Regelwerk aufgestellt, dass örtliche Betreiber von Bauwagen künftig einhalten müssen. Damit soll die Sicherheit der Besucher gewährleistet werden.
Foto: Klaus Rainer Krieger

Der Landkreis stellt ein verbindliches Regelwerk für den Betrieb der beliebten Treffs auf dem Land auf. Was drin steht.

Wollen Jugendliche auf den Dörfern etwas unternehmen, gestaltet sich der Weg nach Neuburg, Schrobenhausen oder gar Ingolstadt oft schwierig. Sind die Verbindungen am Nachmittag noch einigermaßen regelmäßig, so fährt abends oftmals kein Bus oder Zug mehr. Spätestens nach Mitternacht ist der einzige Weg nach Hause das Taxi. Die Lösung ist ein Jugendtreff im Ort – der Bauwagen. Diese Buden und Hütten sind im Landkreis weit verbreitet. In jeder Gemeinde existiert mindestens ein derartiger Treffpunkt. An vielen Standorten klappt das problemlos, doch es gibt auch immer wieder Beschwerden von Anwohnern wegen übermäßigem Lärm, Müll oder Alkoholkonsum. Das Landratsamt hat jetzt ein Regelwerk vorgestellt, um ein Mindestmaß an Standards festzulegen, wie die Treffs sicher zu betreiben sind. Es gehe dabei nicht um die Beseitigung der Bauwagen, betonte Landrat Alois Rauscher, sondern um die Sicherung der bestehenden „mobilen Kneipen“. Sie würden geduldet, wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten würden.

Viele Gäste im Bauwagen sind heute 35 oder gar 40 Jahre alt

Die Bauwagen-Szene ist ziemlich heterogen. Dort treffen sich heutzutage nicht nur Jugendliche. „Viele Leute sind 35 oder gar 40 Jahre alt“, weiß der Landkreischef. Mittlerweile sei dieses Milieu zumindest auf dem Land mitten in der Gesellschaft etabliert. Rechtlich zuständig sind in erster Linie die Gemeinden. Die zuständigen Sachgebiete am Landratsamt haben zusammen mit den Bürgermeistern nun ein Regelwerk aufgestellt, um einen verbindlichen juristischen Rahmen zu schaffen. Landratsamt und Gemeinden werden den Betreibern beim Aufstellen einer Hausordnung beratend zur Seite stehen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.