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  3. Ingolstadt: Ex-OB Lehmann: Kein Verfahren  wegen Beraterjob

Ingolstadt
07.02.2019

Ex-OB Lehmann: Kein Verfahren  wegen Beraterjob

Ingolstadts Ex-Oberbürgermeister Alfred Lehmann muss sich zwar ab März vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten. Wegen einer strittigen Beratertätigkeit gibt es aber kein Ermittlungsverfahren.
Foto: Stadt Ingolstadt

Ingolstadts früherer Rathauschef hat ein Problem weniger. Auf den im März beginnenden Prozess hat das allerdings keinen Einfluss. Um was es geht.

Ingolstadts Ex-Oberbürgermeister Alfred Lehmann hat ein juristisches Problem weniger. Wie die Staatsanwaltschaft Ingolstadt am Donnerstagnachmittag mitteilte, wird es wegen einer umstrittenen Beratertätigkeit des früheren Rathauschefs kein Ermittlungsverfahren geben. Auf den im März vor dem Landgericht Ingolstadt beginnenden Prozess gegen ihn hat das allerdings keine Auswirkungen.

Es ging um einen Topjob im Klinikum Ingolstadt

In einer Mitteilung der Behörde heißt es, dass die diesbezüglichen Vorermittlungen ob eine Straftat wegen Vorteilsannahme oder Bestechlichkeit „im Zusammenhang mit Neubesetzungen im Geschäftsbereich des Klinikum Ingolstadt vorliegen könnte, keine Anhaltspunkte“ ergeben hätten. In der Erklärung heißt es weiter: „Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Tätigkeit des Herrn Dr. Lehmann für die Beratungsfirma und deren Beauftragung als Headhunter im Rahmen der Neubesetzungen im Geschäftsbereich des Klinikum Ingolstadt konnte nicht festgestellt werden.“ Entsprechend werde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

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