
Im Wald droht erneut ein Käferjahr

WBV rät, Marktchancen zu nutzen. Bei Trockenheit sind Frischholzpreise besser als abzuwarten
Die Lage auf dem Holzmarkt hat sich zu Jahresbeginn etwas entspannt, teilt die Waldbesitzervereinigung (WBV) Neuburg-Schrobenhausen mit. Somit sei Frischholz momentan gut vermarktungsfähig und die Holzpreise zeigen sich leicht erholt.
Die Zeit sollte vom Waldbesitzer genutzt werden, rät der WBV, die eigenen Bestände zu durchforsten. Dabei sollte in erster Linie an die Anlage der Feinerschließung gedacht werden oder an das Umranden von Schadflächen der vergangenen Jahre. „Bei gefährdeten Beständen ist die Überlegung angebracht, ob sich bei der derzeitigen Marktsituation nicht ein Einschlag lohnt. Leider droht aufgrund der momentanen Trockenheit mit nur wenig Niederschlag ein erneutes Käferjahr“, rät WBV-Geschäftsführer Ludwig Schön. Die Frischholzpreise erreichten zwar noch nicht das Niveau vergangener Jahre, seien aber bei weitem besser als Käferholzpreise. Alte Käferbäume und sturmgeschädigte Bäume sollten im Frühjahr rechtzeitig aufgeräumt werden. Bei der Wiederaufforstung von Schadflächen stünden alle gängigen Baumarten zur Verfügung, sagt der Experte.
Aktuell werden die staatlichen Fördermöglichkeiten überarbeitet. Eine gute Nachricht für Waldbesitzer ist in diesem Zusammenhang, dass die Sätze erhöht werden. Frisches Käferholz sollte sehr zügig aus dem Bestand geschafft werden. Dabei bietet der Staat betroffenen Waldbesitzern Hilfe an. Voraussetzung ist eine Lagerung von Käferholz in einem Abstand von mindestens 500 Metern zum Waldrand. Jedoch ist Vorsicht geboten, denn nicht jeder Lagerplatz ist automatisch geeignet. Um seinen Holzlagerplatz anerkennen zu lassen, ist Kontakt mit dem Revierleiter aufzunehmen. Bei Schäden infolge höherer Gewalt, zu denen auch Schäden durch Borkenkäfer und Sturm gerechnet werden, gibt es steuerliche Hilfen. Die Schäden müssen unverzüglich nach Feststellung des Schadensfalles an die zuständigen Finanzbehörden gemeldet werden.
Die empfohlenen Anforderungen der Holzaushaltung: Bei Fichte sind die Fixlängen fünf Meter (1. Länge) und vier Meter (2.), ebenso bei Kiefer, das Übermaß beträgt zehn Zentimeter, die Ansprüche an Qualität BC sind frisch, gesund, gerade, Qualität D nagelfest. Für Verpackung sind die Anforderungen an Fichte/Kiefer 3,6 Meter (1. Länge), zehn Zentimeter Übermaß und die Qualitäten gerade (BC) und nagelfest (D). Für Papierholz (Fichte) ist die 1. Länge zwei Meter, die zweite Länge drei Meter, das Übermaß vier Prozent in der Höhe, Qualität N steht für frisch, gesund, gerade, Qualität F für krank. Brennholz (Fichte) hat die Anforderungen zwei Meter (1. Länge), drei Meter (2.), vier Prozent in der Höhe und bei Qualität F keine Weichfäule.
Die Diskussion ist geschlossen.