Freispruch für den Schrotthändler
Ein Schrotthändler hatte behauptet, von einem Polizeibeamten mit der Dienstwaffe bedroht worden zu sein. Vom Vorwurf der falschen Anschuldigung sprach das Gericht den Mann frei.
Der Landshuter Strafrichter Bernhard Suttner hat größte Zweifel an der Darstellung der drei Polizeibeamten, die damals bei der Vernehmung zum "Mordfall Rupp" in den Diensträumen der Kriminalpolizei Ingolstadt dabei waren. Eine inzwischen pensionierte Beamtin und ihre Kollegen hatten den Vorwurf des 62-jährigen Schrotthändlers weit von sich gewiesen. Bei ihrer Befragung im Zeugenstand ergaben sich allerdings einige Ungereimtheiten. Auch deshalb sprach Suttner den Angeklagten vom Vorwurf der falschen Anschuldigung frei.
Die Anwälte Klaus Wittmann und Regina Rick sind sicher, dass die Kripo von dem Schrotthändler ein falsches Geständnis erzwingen wollte. Der Mann sollte zugeben, den Wagen des 2001 verschwundenen Heinrichsheimer Bauern Rudi Rupp verschrottet zu haben. Von dieser These ging auch das Landgericht Ingolstadt im ersten Verfahren zum Mordfall Rupp im Jahr 2005 aus. Am 10. März 2009 wurde das Auto mit der Leiche Rupps aber aus der Donau gefischt. Damit war das gesamte bisherige Verfahren völlig auf den Kopf gestellt.
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