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Gericht
16.03.2018

Freispruch trotz Geständnis

20-jähriger Drogenkonsument wird für schuldunfähig erklärt

Ja, gibt er zu. Es sei alles richtig, was die Staatsanwaltschaft ihm vorwirft. Ein 20-Jähriger aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen räumte kürzlich den mehrmaligen Besitz von Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht schnell ein. Trotzdem wird er am Ende von jeglicher Schuld freigesprochen.

Am 12. August 2016 habe er gut zwei Gramm Amphetamine und rund sechs Gramm einer Kräutermischung bei sich gehabt, ungefähr ein Dreivierteljahr später, am 26. Mai 2017, habe er unerlaubterweise fast 37 Gramm Amphetamine mit sich geführt, las Staatsanwältin Carola Sciurba aus ihrer Anklageschrift vor. Diese zwei Fälle von unerlaubten Drogenbesitzes sind aber nicht das eigentlich Tragische an der Geschichte des 20-Jährigen, der da auf der Anklagebank im Neuburger Amtsgericht saß. Mit 15 oder 16 Jahren habe er seinen ersten Joint geraucht, erzählte der junge Mann. Ebenfalls im Alter von 16 Jahren begann bei dem Jugendlichen eine Psychose. Mehrere Aufenthalte in psychiatrischen Kliniken folgten. Er leidet unter einer Art paranoider Schizophrenie, muss Medikamente nehmen. Mit 18 Jahren fing er an, Speed zu konsumieren. Wegen seiner Drogensucht habe er seinen Führerschein verloren, berichtete der 20-Jährige weiter. „Dann war ich nur noch allein, hatte keinen Kontakt mehr zu anderen und wurde völlig kirre im Kopf.“ Auch Richter Gerhard Ebner und Verteidiger Martin Angermayr bestätigten, dass der Angeklagte bei früheren Treffen „völlig daneben“ gewesen sei. Im Gerichtssaal zeigte sich dann ein ganz anderes Bild. Der 20-Jährige wirkte normal. Er sei jetzt medikamentös richtig eingestellt, so ein Gutachter. Wegen seiner Schizophrenie sei der Angeklagte zur Tatzeit nicht schuldfähig gewesen. Die Krankheit hänge nicht mit der Drogensucht zusammen, meinte der Experte. Außerdem gehe keine Gefahr von ihm aus, er zeige keinen Hang zu Straftaten.

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