Geld der Eltern veruntreut: Zweieinhalb Jahre Haft
Für Neuburger Amtsgericht steht fest: Ein 61-Jähriger hat fast 100.000 Euro seiner Eltern für eigene Zwecke ausgegeben. Verteidiger kündigt „zweite Runde“ an.
„Eindeutiger geht es kaum“, sagte Richter Christian Veh in seiner Urteilsbegründung. Kurz zuvor hatte er am Neuburger Amtsgericht einen 61-Jährigen der Untreue in sechs Fällen schuldig gesprochen. Zwei Jahre und sechs Monate Haft lautet die Strafe. Der Mann aus dem Landkreis soll die Generalvollmacht seiner Eltern missbraucht und 2016/2017 fast 100.000 Euro von deren Konten für sich selbst abgezwackt haben (wir berichteten). Der Angeklagte selbst und sein Verteidiger sehen die Sache jedoch völlig anders. Sie forderten einen Freispruch und kündigten bereits an, ein anderes Urteil nicht zu akzeptieren.
Staatsanwalt Thorsten Schalk hatte in seinem Plädoyer sogar eine noch härtere Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten gefordert. Der Schaden und der Vertrauensbruch seien massiv, sagte Schalk. Erschwerend komme hinzu, dass der 61-Jährige gewerbsmäßig gehandelt habe. Verteidiger Markus Weber hingegen war der Ansicht, dass die Anklageschrift nach und nach gebröckelt sei. Sein Mandant habe erhebliche Aufwendungen für seine Eltern getätigt – und zwar in Höhe von 178.000 Euro, also weit mehr, als er veruntreut haben soll. Der 61-Jährige habe seine Eltern geliebt und sich um sie gekümmert. Er habe ihren Umzug aus Rheinland-Pfalz zurück nach Neuburg organisiert, habe ihnen bei der Finanzierung einer Eigentumswohnung geholfen und er habe die Beerdigung nach dem Tod des Vaters abgewickelt. Circa 20 Mal sei der Angeklagte allein im Jahr 2017 von seinem aktuellen Heimatort in Hessen nach Neuburg gefahren. Zum Beweis legten Angeklagter und Verteidiger ein Kassen- sowie ein Fahrtenbuch vor.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.