Gemeinden sehen sich jetzt vom Gericht bestätigt
Holzheim/Münster Die Gemeinden Holzheim und Münster begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 30. Juli, heißt es in einer Pressemitteilung. Das Verwaltungsgericht habe damit klar gemacht, dass die Entscheidung der Regierung von Schwaben vom 1. April dahin sei, es sei zwingend ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen, und zwar weil dies vom Ausschuss für Umwelt und Gesundheit des bayerischen Landtages so entschieden worden sei, aufgehoben worden ist.
"Dieser Bescheid der Regierung von Schwaben war in der Tat nicht haltbar", sagen die beiden Bürgermeister Robert Ruttmann und Gerhard Pfitzmaier. Falsch sei allerdings die Mitteilung von Max Aicher, ein erneutes öffentliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen, sei rechtswidrig: "Das hat das Verwaltungsgericht Augsburg gerade nicht entschieden."
Nach der von Max Aicher eingeforderten "sachlich-rechtlich korrekten Beurteilung" ist es so, dass "eine unbürokratische Genehmigung durch die Behörden" nur für solche Änderungen zulässig ist, welche sich positiv auf die Umwelt auswirken. Nach Auffassung der Gemeinden Holzheim und Münster geht es bei dem von Max Aicher geplanten Vorhaben aber nicht darum, "positive Änderungen" für die Umwelt zu verwirklichen. Inhalt des von den LSW gestellten Plangenehmigungsantrag ist lediglich die Anpassung an die derzeit bestehenden gesetzlichen Vorschriften, und sonst gar nichts. Was daran "positiv" im Sinne der Umweltgüter sein soll, wisse nur die LSW.
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