Gericht: Flucht mit Gabelstapler
Schaden in Höhe von 5000 Euro
Am Ende wird die Richterin das Verfahren gegen den 36-Jährigen einstellen. Und sie wird ihm den Rat mit auf den Weg geben, sich beim nächsten Mal besser um einen Schadensfall zu kümmern – damit so etwas nicht mehr vorkommt: Unfallflucht mit einem Gabelstapler.
Mit diesem Fahrzeug nämlich soll der Ingolstädter im Sommer 2018 auf seinem Firmengelände, in das sich mehrere Unternehmer eingemietet haben, ein Auto angefahren haben. Der Schaden bezifferte sich laut Anklageschrift auf rund 5000 Euro. Doch obwohl die Beschädigung am Wagen erkennbar war, so schilderte es Staatsanwalt Johannes Riederer vor dem Amtsgericht Neuburg, habe sich der Beschuldigte unerlaubt entfernt.
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