Gericht: Hat der Unternehmer 290.000 Euro veruntreut?
Ein Unternehmer aus dem Landkreis soll in 50 Fällen Sozialabgaben nicht abgeführt haben. Zwölf Arbeiter sollen scheinselbstständig für ihn tätig gewesen sein.
Fast 290.000 Euro Sozialabgaben soll sich ein Unternehmer aus dem Landkreis „gespart“ haben. Der heute 64-Jährige soll zwischen Juni 2010 und Juli 2014 zwölf vermeintlich selbstständige Handwerker in seiner Firma beschäftigt haben – zumindest lautet so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Dadurch soll er die Beiträge zur Sozialversicherung umgangen haben, die er in ungefähr 50 Fällen hätte zahlen müssen, wenn er die Männer direkt als Arbeitnehmer angestellt hätte. Der Angeklagte schwieg vor Gericht. Sein Anwalt machte jedoch deutlich, dass die Hinweise auf Scheinselbstständigkeit seiner Ansicht nach nicht ausreichten. Nun sind fünf bis sechs Verhandlungstage angesetzt, an denen Amtsgerichtsdirektor Christian Veh und seine beiden Schöffen die Wahrheit herausfinden müssen. Für den Angeklagten geht es um viel: Bei einem Schuldspruch wegen Vorenthaltens beziehungsweise Veruntreuens von Arbeitsentgeld könnte der Chef des Handwerksbetriebs für mehrere Jahre ins Gefängnis wandern.
Der Fall der Veruntreuung war schon einmal am Amtsgericht Neuburg verhandelt worden
Der Fall war Anfang August schon einmal anverhandelt, dann aber aus Termingründen ausgesetzt worden (wir berichteten). Auch damals hatte sich der Angeklagte nicht geäußert und das Angebot von Richter Christian Veh und Staatsanwalt Gerhard Reicherl abgelehnt, das aufwendige Verfahren durch ein Geständnis abzukürzen und dafür eine mildere Strafe zu erhalten. Veh sagte im August: „Es könnte eine hohe Freiheitsstrafe ohne Bewährung im Raum stehen. Jetzt können Sie noch mit einem blauen Auge davonkommen.“
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