Gericht: Werden sich Stadt und Ex-Angestellter einig?
Ein leitender Mitarbeiter der Stadt Neuburg hat Klage gegen seine Kündigung eingereicht. Welcher Vergleich in einer Gütesitzung erarbeitet wurde.
Einem ehemaligen leitenden Angestellten der Stadt Neuburg war Anfang des Jahres fristlos gekündigt worden. Oberbürgermeister Bernhard Gmehling hatte die dringliche Anordnung persönlich vollzogen (wir berichteten). Der Mann wollte die Kündigung aber nicht einfach so hinnehmen und reichte Klage ein. Am Mittwoch fand am Arbeitsgericht in Ingolstadt eine Gütesitzung statt.
Markus Kuner, Rechtsanwalt der Stadt Neuburg, trug vor, was dem leitenden Angestellten vorgeworfen wird: Der Mann soll während seines Urlaubs oder bei Krankheit Überstunden aufgeschrieben haben. Außerdem soll er unerlaubt Gebrauchs- und Betriebsmittel, wie zum Beispiel Öl und Reinigungsmittel, eingekauft und diese für private Zwecke verwendet haben. Für den Einkauf sei er zum einen nicht zuständig gewesen, führte der Anwalt aus, und zum anderen seien die Mittel in Mengen angeschafft worden, die für einen Betrieb nicht üblich, da zu gering, seien. Man habe die Mittel auch später nicht vor Ort gefunden, sagte Kuner. Als weitere Beispiele nannte der Anwalt ein Marderspray, das gekauft worden sei, obwohl die Fahrzeuge der Stadt alle mit einem elektronischen Marderschutz ausgestattet seien, und Wischerblätter, die zwar nicht für die Fahrzeuge der Stadt, aber für das private Fahrzeug des ehemaligen Angestellten passten. Zudem warf die Stadt Neuburg dem Mann vor, eine betriebseigene Motorsäge ohne Genehmigung mit nach Hause – und in diesem Fall sogar mit ins Ausland – genommen zu haben. Auch ein Fernglas soll er vom Arbeitsplatz entwendet haben.
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