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Disput
22.08.2015

Hartz IV-Empfänger klagen

Wer sich in der Arbeitstherapie etwas dazu verdient, bekommt seit Einführung des Mindestlohns weniger Geld vom Jobcenter. Das hängt mit der unklaren Rechtslage zusammen

Derzeit laufen am Sozialgericht in München mehrere Klagen gegen das Neuburger Jobcenter. Einige Hartz IV-Empfänger aus dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen fühlen sich um Leistungen betrogen. Es handelt sich um Menschen, die psychische Probleme haben, an Suchterkrankungen leiden oder behindert sind, und im Rahmen einer Arbeitstherapie vom Caritasverband sogenannte „Motivationszuwendungen“ erhalten – weshalb ihnen das Jobcenter an anderer Stelle Geld abzieht. Zu viel oder zu unrecht? Wie es scheint, sind alle Beteiligten vor allem eines: Opfer einer unklaren Rechtslage.

Roland Öchsler arbeitet 33 Stunden pro Monat im Möbellager des Caritas-Gebrauchtwarenladens „Carla“ in Schrobenhausen. Er verkauft Möbelstücke und berät Kunden. Dafür erhält der 57-Jährige von der Caritas eine Motivationszuwendung in Höhe von 99 Euro monatlich. Zusätzlich bekommt er als Hartz IV-Empfänger vom Jobcenter einen Regelsatz von 399 Euro. Am 1. Februar diesen Jahres schickt das Jobcenter an Öchsler jedoch überraschend einen Bescheid mit der Mitteilung, dass ihm für diese Motivationsprämie nur ein Freibetrag von 30 Euro gewährt werde, folglich würden ihm 69 Euro vom Regelsatz – dem gesetzlich festgelegten Existenzminimum – abgezogen. Öchsler ist entsetzt: „Für mich ist das ein Haufen Geld“, sagt er. Er wendet sich hilfesuchend an die Caritas, die ihre Klienten auch im Sozialrecht berät. Es stellt sich heraus, dass noch mehr Menschen im Landkreis betroffen sind. Insgesamt soll es sich um zehn bis 15 Fälle handeln.

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