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Asyl
11.06.2019

Helfer dürfen nicht ungefragt zu Flüchtlingen

Ein Infobus fuhr Unterkünfte – auch in Ingolstadt – an, um Asylsuchende rechtlich zu beraten. Seit 2018 darf er das nicht mehr. Es kam zum Rechtsstreit. Nun hat ein Gericht entschieden

Damit der Münchner Flüchtlingsrat und Amnesty International Asylbewerber beraten können, müssen diese die Hilfe anfordern. Die Organisationen dürfen bis auf Weiteres nicht einfach mit einem Infobus zu den Flüchtlingseinrichtungen – wie etwa die Anker-Einrichtung Ingolstadt/Manching – kommen und ihre Beratung anbieten. Das Münchner Verwaltungsgericht hat laut Mitteilung vom Freitag eine Klage in diesem Punkt abgewiesen. Die Regierung von Oberbayern muss aber noch einmal entscheiden, ob und welche Sachgründe gegen das Anliegen sprechen, direkt und ohne vorherigen Wunsch der Flüchtlinge diese zum Beispiel über das komplizierte Asylverfahren zu informieren und ihnen Hilfe bei Anhörungen anzubieten.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht Berufung gegen das Urteil zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen. Diese können beide Seiten beantragen.

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