Helfer dürfen nicht ungefragt zu Flüchtlingen
Ein Infobus fuhr Unterkünfte – auch in Ingolstadt – an, um Asylsuchende rechtlich zu beraten. Seit 2018 darf er das nicht mehr. Es kam zum Rechtsstreit. Nun hat ein Gericht entschieden
Damit der Münchner Flüchtlingsrat und Amnesty International Asylbewerber beraten können, müssen diese die Hilfe anfordern. Die Organisationen dürfen bis auf Weiteres nicht einfach mit einem Infobus zu den Flüchtlingseinrichtungen – wie etwa die Anker-Einrichtung Ingolstadt/Manching – kommen und ihre Beratung anbieten. Das Münchner Verwaltungsgericht hat laut Mitteilung vom Freitag eine Klage in diesem Punkt abgewiesen. Die Regierung von Oberbayern muss aber noch einmal entscheiden, ob und welche Sachgründe gegen das Anliegen sprechen, direkt und ohne vorherigen Wunsch der Flüchtlinge diese zum Beispiel über das komplizierte Asylverfahren zu informieren und ihnen Hilfe bei Anhörungen anzubieten.
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache hat das Gericht Berufung gegen das Urteil zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München zugelassen. Diese können beide Seiten beantragen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.