36-Jährigen erstochen: Täter muss in Psychiatrie
Ostern 2018 wurde in einer Gaimersheimer Kleingartenanlage ein 36-Jähriger umgebracht. Der Täter ist psychisch krank und wird dauerhaft untergebracht.
Nachdem er Ostern 2018 in einer Gaimersheimer Kleingartenanlage einen 36-jährigen Mann umgebracht hatte, hat das Landgericht Ingolstadt am Montag einen 42-Jährigen wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Jochen Bösl ordnete ferner an, dass der psychisch Erkrankte weiterhin in einem Krankenhaus untergebracht bleibt. Diese Unterbringung gilt zunächst zeitlich unbegrenzt. Und zwar so lange wie der Mann als gefährlich eingestuft wird. Er leidet, wie ein sachverständiger Gutachter während des Prozesses festgestellt hatte, unter einem „isolierten Eifersuchtswahn“. Die Kammer war in ihrem Urteil davon ausgegangen, dass die Schuldfähigkeit des Angeklagten daher zwar vermindert, allerdings nicht gänzlich aufgehoben war.
Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte den Mann zunächst wegen Mordes angeklagt
Hatte die Staatsanwaltschaft Ingolstadt den 42-Jährigen zunächst wegen Mordes angeklagt, plädierte sie nach der Beweisaufnahme auch auf Totschlag, forderte eine Haftstrafe von acht Jahren sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus. Verteidiger Peter Gietl hatte plädiert, dass sein Mandant wegen der Krankheit schuldunfähig sei. Er hatte keine Strafe, aber die Unterbringung in der Psychiatrie gefordert.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.