Angeklagter im Anastasia-Prozess ist voll schuldfähig
Die Beweisaufnahme ist kurz vor dem Ende. Die Gutachter bewerteten den Angeklagten als psychisch gesund. Für die Plädoyers wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Die nüchterne, strafrechtlich relevante Nachricht im Ergebnis vorweg: Im Anastasia-Prozess ist der angeklagte Ex-Bundeswehrsoldat voll schuldfähig. Das ist das Ergebnis der Gutachten, die am Dienstag am Landgericht vor der Großen Strafkammer vorgestellt wurden. Sowohl der psychiatrische Gutachter Béla Serly als auch Diplom-Psychologe Günter Lauber hatten bei ihrer Untersuchung keinerlei Auffälligkeiten feststellen können: Normalbefund.
Dennoch hatten sie nach langen Gesprächen mit dem Angeklagten natürlich einiges mehr zu berichten. Sowohl über ihn, dem die Staatsanwaltschaft Ingolstadt einen heimtückischen Mord an seiner hochschwangeren Ex-Geliebten vorwirft, als auch über das Verhältnis zu ihr. Das war insofern besonders aufschlussreich, da der 25-Jährige aus dem Landkreis Eichstätt sich seit seiner von Jörg Gragert verlesenen Verteidiger-Erklärung zu Beginn des Prozesses ausschweigt. Er bestreitet die ihm zur Last gelegte Tat vehement: Er habe Anastasia M. nicht umgebracht. Und selbst wenn er der Vater des ungeborenen Kindes gewesen wäre – was er nicht ist – hätte er Unterhalt bezahlt.
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