
Betrunken auf E-Scootern unterwegs

Elektro-Roller sind auch Kraftfahrzeuge. Was das für Konsequenzen hat, wenn man zu viel Alkohol im Blut hat.
Wer als Inhaber eines Führerscheins betrunken mit einem E-Scooter fährt, sollte sich auch über die Konsequenzen im Klaren sein. Möglicherweise haben die drei Personen, die am Freitag und Samstag in Ingolstadt im angetrunkenen Zustand auf einem elektrisch angetriebenen Roller unterwegs waren und in eine Polizeikontrolle gerieten, große Augen gemacht, als ihnen das zu erwartenden Strafmaß mitgeteilt wurde. Denn für E-Scooter gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer.
Der erste E-Scooter fiel einer Polizeistreife am Freitag kurz vor Mitternacht in der Peisserstraße auf, weil der 41-jährige Ingolstädter auf dem Radweg entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs war. Bei der Kontrolle stellten die Beamten eine deutliche Alkoholisierung des Mannes fest. Da der Rollerfahrer zu einem freiwilligen Alkotest nicht bereit war, wurde eine Blutentnahme angeordnet, die auf der Dienststelle von einem hinzugezogenen Arzt durchgeführt wurde. Da der E-Scooter als Elektrokleinstfahrzeug aber eben auch ein Kraftfahrzeug ist, erwarten den E-Scooter-Fahrer je nach Ergebnis nun ein Bußgeldbescheid in Höhe von über 500 Euro inklusive einem Monat Fahrverbot, oder, falls der Wert über 1,1 Promille liegt, ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr, was den Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen würde.
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