Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Neuburg
  3. Ingolstadt: Bluttat in Bittenbrunn: Angeklagte beging bisher kein Verbrechen

Ingolstadt
12.11.2020

Bluttat in Bittenbrunn: Angeklagte beging bisher kein Verbrechen

Eine 30-Jährige muss sich wegen Verdachts auf Totschlag vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten.
Foto: Harry Jung (Archiv)

Plus Die 30-Jährige fiel vor dem Vorfall am 23. Dezember in Bittenbrunn nur durch zwei kleinere Delikte auf. Wie es im Totschlagsprozess am Landgericht Ingolstadt weitergeht.

Der Prozess um eine 30-jährige Frau aus Sachsen-Anhalt, die am 23. Dezember 2019 im Neuburger Stadtteil Bittenbrunn ihren Ex-Freund erstochen haben soll, ging am Donnerstag am Ingolstädter Landgericht in die fünfte Runde. Obwohl die Angeklagte bereits vergangene Woche gestanden hat, dass sie in jener Nacht auf den 41-Jährigen eingestochen habe, sind die genaueren Umstände, die letztendlich zur Tat geführt haben, immer noch unklar. Ist ihr Ex-Freund, bei dem sie mit in der Wohnung lebte, wirklich zuerst mit dem Messer auf sie losgegangen, wie die Angeklagte selbst angibt? Litt die damals 29-Jährige unter Entzugserscheinungen? Oder stand sie derart unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen, sodass sie womöglich gar nicht steuerungs- beziehungsweise schuldfähig war? All das ist bislang nicht geklärt. Nun verlas der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl das Bundeszentralregister – ein weiteres kleines Puzzleteilchen in diesem nicht ganz einfachen Fall.

Landgericht Ingolstadt: Vergehen wegen Betäubungsmitteln und Alkohol

Zur Angeklagten gibt es zwei Eintragungen: eine fahrlässige Trunkenheit im Verkehr aus dem Jahr 2016, die mit einem Strafbefehl über 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) abgegolten war, und ein unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln, Heroin, im Jahr 2018, der einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 600 Euro (40 Tagessätze zu je 15 Euro) nach sich zog. Sonst hat sich die Angeklagte bislang nichts zuschulden kommen lassen – also kein größeres Verbrechen. Die früheren Vergehen passen mit der Drogengeschichte der Beschuldigten zusammen, über die ein Sachverständiger zu einem früheren Zeitpunkt im Verfahren schon ausgesagt hat. Zur Erinnerung: Die Angeklagte nimmt seit ihrer Lehrzeit Drogen wie Ecstasy, Speed, Kokain und Heroin. Zur Tatzeit soll sie 2,2 bis 2,6 Promille im Blut gehabt haben.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.