Möbel beschäftigt Gericht erneut
Während ein Gast ein Schnitzel isst, kracht der Wirtshausstuhl zusammen. Ein Mann bricht sich das Sprunggelenk und klagt. Ein Fall für das Oberlandesgericht.
Selten hat es so ein zusammengebrochenes Trumm zu mehr Berühmtheit geschafft, als eben jener Wirtshausstuhl von Wolnzach. Bayernweit machte er zuletzt Schlagzeilen und wird es weiter tun. Denn das corpus delicti einer Faschingssause wird demnächst auch das Oberlandesgericht München beschäftigen.
Kurze Rückblende: Vor ein paar Wochen hatte das Landgericht Ingolstadt die Klage eines Mannes abgewiesen, dessen Stuhl in einem Wolnzacher Gasthaus zusammengebrochen war, während er ein Schnitzel verzehrt hatte. Der 42-Jährige hatte sich zum Faschingsauftakt am 11. November 2015 dabei eine zweifache Sprunggelenksfraktur zugezogen. Er hatte ins Krankenhaus gemusst und danach auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 11600 Euro geklagt.
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