Prozess um Bluttat in Bittenbrunn: War es Notwehr?
Plus Zweiter Prozesstag am Landgericht Ingolstadt gegen eine 30-Jährige, die ihren Ex-Freund in Bittenbrunn erstochen haben soll. Ihre Erklärung und die Aussagen einiger Zeugen widersprechen sich.
Wer das Leben und die Menschen gerne in klare Kategorien einteilt, der tat sich am Dienstag schwer am Ingolstädter Landgericht. Dort muss sich seit Montag eine 30-Jährige aus Sachsen-Anhalt wegen Totschlags verantworten. Wie berichtet, soll sie in der Nacht vom 22. auf den 23. Dezember 2019 in einer Wohnung in Bittenbrunn ihren Ex-Freund mit einem Messer erstochen haben. Aber: War der Mann zu diesem Zeitpunkt noch ihr Freund oder schon ihr Ex-Freund? Haben sie überhaupt je eine richtige Beziehung geführt? Und hat die damals 29-Jährige tatsächlich bei dem 41-jährigen Jens G.* in Neuburg gewohnt oder doch ganz woanders? Obwohl die Angeklagte am Dienstag eine Erklärung durch ihre Verteidigerin abgeben ließ, blieb Vieles im Unklaren – vor allem, weil nach ihr weitere Zeugen gehört wurden, deren Aussagen nicht ganz mit der Einlassung der Angeklagten zusammenpassen.
Landgericht Ingolstadt: Angeklagte gibt Erklärung ab
Sie habe Jens G. schon ewig gekannt, las Anwältin Christina Keil im Namen ihrer Mandantin vor. Er sei ein Freund ihres Onkels gewesen. Mit Drogen sei sie zum ersten Mal während ihrer Lehre zur Maschinen- und Anlagenführerin in Kontakt gekommen. Es begann mit Ecstasy, Speed und Kokain, später kam durch einen Freund Heroin dazu. Jens G. sei ihr immer ein verständnisvoller Ansprechpartner gewesen. Erst vor vier Jahren sei zum ersten Mal „sexuell etwas gelaufen“. „Ich fand es toll, wie bemüht er um mich war.“ Trotzdem blieb sie erst einmal mit ihrem damaligen Freund zusammen. Irgendwann trennte sie sich doch und zog bei Jens G. ein – ohne aber dort offiziell gemeldet zu sein. „Ich fand es toll, dass er mir meinen Drogenkonsum finanziert hat.“ Die Beziehung sei schön gewesen, aber sie hätten sich viel gestritten und seien sexuell nicht auf einer Linie gewesen. Er habe auf Erniedrigungen gestanden und so habe sie mit ihm öfter „Sklave und Königin“ gespielt. Sie habe Jens G. auch sonst schlecht behandelt, gab die 30-Jährige zu, doch er sei ihr trotzdem „sexuell hörig“ geblieben. Sie habe Drogen genommen, er viel Alkohol getrunken und sei dann durchaus auch aggressiv geworden. „Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass unser Verhältnis von finanzieller Abhängigkeit geprägt war. Er hat meine Sucht ausgenutzt, damit ich bei ihm bleibe.“
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