Totschlag: 66-Jähriger bleibt in Psychiatrie
Im August 2018 wurde in einer Ingolstädter Gartenlaube ein 30-Jähriger erstochen. Der Mann, der das getan hat, bleibt dauerhaft untergebracht.
Der 66-Jährige, der im vergangenen Sommer in einer Ingolstädter Gartenlaube einen 30-Jährigen erstochen hat, wird dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht. So lautet das Urteil des Landgerichts Ingolstadt in dem Sicherungsverfahren, das am Dienstag zu Ende ging. Dass der an Alzheimer erkrankte Beschuldigte weiter in psychiatrischer Behandlung und unter Aufsicht bleiben würde, war nach Ende der Beweisaufnahme unstrittig. Die Frage war, ob die Unterbringung nicht möglicherweise zur Bewährung ausgesetzt würde. Das hatten die Verteidiger in ihren Schlussvorträgen gefordert. Die 1. Strafkammer unter Vorsitz von Landgerichtsvizepräsident Konrad Kliegl folgte dieser Forderung aber nicht.
Was genau in dem Garten passierte, lässt sich nicht mehr rekonstruieren
Was passiert ist, sei „eine große Tragödie“, wie Kliegl zu Beginn seiner Urteilsbegründung erklärte. Wie berichtet, war es am 17. August 2018 gegen 3.15 Uhr in einer Ingolstädter Gartenlaube zu einem Streit zwischen dem 66-Jährigen und dem 30-Jährigen gekommen. Der Familienvater hat in der Nachbarparzelle des 66-Jährigen zunächst gepflastert und andere Arbeiten im Garten verrichtet. Die Männer kannten sich deshalb. Später wurde getrunken, auch Hochprozentiges. Auch wenn der Beschuldigte kaum noch Alkohol konsumiere, wie Tochter und Sohn während der Beweisaufnahme bestätigt hatten, griff er an diesem Tag zur Schnapsflasche.
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