Jagd auf den Biber
Während im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen die Tiere jetzt in Kläranlagen abgeschossen werden dürfen, geht man im Nachbarlandkreis noch einen Schritt weiter.
Während der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen jüngst behutsam den Abschuss auf den Biber gelockert hat, dürfen die Kommunen im Landkreis Donau-Ries künftig selbst entscheiden, ob sie das Nagetier einfangen oder in freier Natur erschießen wollen. In einem Punkt sind sich die Landräte beider Landkreise aber einig: Die Lebendfalle ist in der Regel die effektivere Fangmethode.
Im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wird das Wohl und Weh eines Bibers im Bibermanagement geregelt. Und das besagt: Tiere, die nachweislich Schäden anrichten, dürfen nur mit Lebendfallen gefangen werden, um sie später mit einem gezielten Schuss schnell und schmerzlos zu töten. Ein Abschuss in freier Wildbahn wird nur in seltenen Ausnahmen genehmigt. Zu diesen Ausnahmen zählt künftig, dass der Biber in Kläranlagen abgeschossen werden darf. Allerdings hat die neue Regelung, die vor Kurzem im Natur- und Umweltausschuss des Kreistags beschlossen wurde, sehr enge Grenzen. Denn der Abschuss ist nur dann erlaubt, wenn die Anlage bibersicher eingezäunt und gleichzeitig mit Biberfallen versehen sind.
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