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Justiz
20.05.2016

Doch bestechlich gewesen

Der Ex-Edeka-Bauchef wird vom Amtsgericht Ingolstadt zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Nachdem er am Anfang alles abgestritten hatte, gestand er schließlich

Der Ex-Bauchef von Edeka Südbayern (mit Sitz in Gaimersheim, Kreis Eichstätt) ist vom Amtsgericht Ingolstadt zu zwei Jahren auf Bewährung und zur Zahlung von 22500 Euro verurteilt worden. Schuldig wegen Bestechlichkeit und Untreue. Der mitangeklagte Bauleiter eines Oberpfälzer Bauunternehmens wurde zu einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Wegen Bestechung und Beihilfe zu Untreue. Auch er muss eine Geldstrafe (14400 Euro) zahlen. Nach einem den Mammut-Prozess verkürzenden Deal hatten der Ex-Edeka-Mann aus dem Raum Neuburg und der Oberpfälzer Bauleiter gestanden, beim Bau des Lebenmittelmarktes in Augsburg-Haunstetten die Rechnung frisiert zu haben. Ein Komma war verschoben und für Edeka alles um rund 120000 Euro teurer geworden. Im Gegenzug hatte der Ex-Edeka-Bauchef sein Privathaus in etwa dergleichen Höhe billiger gebaut bekommen. Die Oberpfälzer Baufirma arbeitete regelmäßig für den Lebensmittelkonzern. Zum Prozessauftakt hatte der Ex-Bauchef noch alles abgestritten. Auf die direkte Nachfrage von Richter Veh, ob nun gemauschelt worden sei oder nicht, hatte der frühere Bauabteilungsleiter gesagt: „Aus meiner Sicht ist das alles korrekt abgelaufen.“ Wie mehrfach berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft München II dem Ex-Edeka-Bauchef, dem Bauleiter eines aus der Oberpfalz stammenden Bauunternehmens sowie dessen Senior-Chef wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen, Untreue, Bestechlichkeit und Bestechung vorgeworfen. Zwischen 2005 und 2010 sollen der frühere Bauchef des Lebensmittelriesen dem Bauunternehmen Aufträge zugeschanzt haben. Es ging dabei in der ursprünglichen Anklage um Edeka-Märkte in Augsburg-Haunstetten, Brannenburg, Pullach, Weilheim und Füssen. Der Ex-Edeka-Mann soll laut Anklage die Oberpfälzer – obwohl günstigere Angebote vorlagen – bei der Auftragsvergabe bevorzugt und später zudem überhöhte Rechnungen des Bauunternehmens akzeptiert haben. Als Gegenleistung für das „marktunüblich“ günstige Privathaus. Nach einem Deal (Geständnis gegen Bewährungsstrafe) im Prozess war die ursprüngliche Anklage allerdings auf den Fall Haunstetten und Privathaus beschränkt worden. Das Verfahren gegen den Seniorchef läuft noch. Nach dem bisherigen Stand dürfte es allerdings schwierig werden, ihm nachzuweisen, dass er in die fraglichen Absprachen involviert war. Die meisten der bisher befragten Zeugen kennen den älteren Herrn gar nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (kuepp)

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