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Justiz
31.07.2019

Gericht: Wiederholungstäter schlägt erneut zu

Unter anderem einen Nasenbeinbruch hatte ein 42-Jähriger zu verantworten.
Foto: Ralf Lienert (Symbolfoto)

Ein 42-Jähriger leistet sich mehrere Straftaten. Diese gesellen sich zu seinen zahlreichen Vorstrafen. Warum der aktuelle Fall mit einem Unfalltod zusammenhängt.

Dass Schweigen nicht immer Gold ist, musste ein 42-Jähriger aus dem Landkreis Pfaffenhofen am Mittwoch vor dem Neuburger Amtsgericht feststellen. Die Liste der Vorwürfe gegen den Mann war lang: Er soll nicht nur im Februar des vergangenen Jahres einer Frau mit einem gezielten Faustschlag das Nasenbein gebrochen haben, sondern er nötigte diese auch, war zudem mit 2,87 Promille im Auto unterwegs und brach bei einem Mann ein, stahl dessen Werkzeug und beschmierte dessen Wohnungswände.

Während der Aussage des Angeklagten wurde deutlich, dass die beiden Opfer und der 42-Jährige eine gemeinsame Vergangenheit haben. Eskaliert ist diese Verbindung dann im Jahr 2016, als das weibliche Opfer den Angeklagten für den Unfalltod ihres damaligen Freundes verantwortlich machte, erklärte der Beschuldigte. Seitdem war das Verhältnis vergiftet. Zu den meisten Vorwürfen schwieg der Angeklagte allerdings, lediglich seine Sufffahrt gab er zu. Die Frau habe er außerdem nur in der Bewegung an der Nase getroffen, ein gezielter Faustschlag habe nicht stattgefunden.

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