Noch kein Urteil im Raser-Prozess
Am Landgericht kämpft ein 24-Jähriger in einer sich ziehenden Berufung darum, nicht ins Gefängnis zu müssen. Am Amtsgericht war er verurteilt worden, weil er eine Frau totgefahren hatte
Auch gestern gab es kein Urteil im Raser-Prozess am Landgericht Ingolstadt. Allerdings herrscht etwas mehr Klarheit, über die Kernfragen des Berufungsverfahrens: War der 24-jährige Angeklagte am Steuer bekifft oder nicht, als er vor zwei Jahren auf der B 13 eine Frau totgefahren hatte? Und: Wie sind die Blutwerte eines toxikologischen Gutachtens zu verstehen?
Wie mehrfach ausführlich berichtet, war der angeklagte Mann am Amtsgericht Pfaffenhofen zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Schuldig unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Er möchte am Landgericht in der Berufung erreichen, dass er Bewährung bekommt und ihm das Gefängnis erspart bleibt. Und sein Verteidiger Christian Finke hatte zuletzt einen neuen Beweisantrag gestellt. Er möchte ein neues toxikologisches Gutachten in die Verhandlung einführen, das seinen Mandanten entlasten soll. Ob der Richter das zulässt, blieb auch gestern noch offen. Erst am 8. Dezember, dem mutmaßlich letzten Verhandlungstag, soll darüber entschieden werden. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger halten ein neues Gutachten für überflüssig.
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