Raser soll ins Gefängnis
In zweiter Instanz bestätigt die Berufungskammer am Landgericht das Urteil vom Amtsgericht Pfaffenhofen: Der 24-Jährige, der eine Frau auf der B13 totfuhr, bekommt keine Bewährung
Es bleibt dabei: Der 24-Jährige, der im Oktober 2014 auf der B13 bei Ilmmünster eine Frau totgefahren hatte, soll auch nach Auffassung der Berufungskammer am Landgericht Ingolstadt ins Gefängnis.
Wie mehrfach ausführlich berichtet, war der Mann am Amtsgericht Pfaffenhofen bereits zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung verurteilt worden. Schuldig unter anderem wegen fahrlässiger Tötung. Dagegen hatte er Berufung eingelegt und in einem immer länger werdenden Verfahren versucht, sich das Gefängnis zu ersparen. Ob das doch noch gelingt, ist offen. Das Urteil von gestern ist noch nicht rechtskräftig.
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